Häufige Fragen
Die Gründung eines Unternehmens erfordert mehrere wichtige Schritte. Zunächst müssen Sie eine Geschäftsidee entwickeln und diese auf ihre Machbarkeit prüfen. Anschließend sollten Sie einen Businessplan erstellen, der Ihre Strategie, Zielgruppe und Finanzplanung umfasst.
Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend - ob Einzelunternehmen, GmbH, UG oder andere Optionen. Jede hat unterschiedliche steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Danach folgt die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Eröffnung eines Geschäftskontos und gegebenenfalls die Eintragung ins Handelsregister.
Vergessen Sie nicht, sich über notwendige Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Markenschutz anzumelden. Unsere Experten bei FounderFirm Legal unterstützen Sie gerne in jedem Schritt dieses Prozesses.
Die steuerlichen Verpflichtungen hängen von Ihrer Rechtsform und Geschäftstätigkeit ab. Grundsätzlich sind folgende Steuern relevant:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) - in der Regel 19%, für bestimmte Waren und Dienstleistungen 7%
- Einkommensteuer auf Gewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG
- Gewerbesteuer für gewerbliche Unternehmen
- ggf. Lohnsteuer bei Angestellten
Es empfiehlt sich dringend, frühzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, um optimale steuerliche Strukturen zu schaffen und Fristen einzuhalten. Wir vermitteln gerne kompetente Steuerexperten aus unserem Netzwerk.
Ein Businessplan ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber äußerst empfehlenswert - sowohl für Ihre eigene Planungssicherheit als auch für Gespräche mit Banken, Investoren oder Förderstellen.
Ein guter Businessplan sollte enthalten:
- Executive Summary (Zusammenfassung)
- Unternehmensbeschreibung und Geschäftsidee
- Marktanalyse und Wettbewerbssituation
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Organisationsstruktur und Team
- Finanzplanung mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsprognose
Wir bieten maßgeschneiderte Beratung zur Erstellung professioneller Businesspläne, die auch den Anforderungen von Förderinstitutionen entsprechen.
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags: ca. 500-1.500 €
- Handelsregistereintrag: ca. 150-300 €
- Kosten für die Erstellung eines Geschäftsführervertrags: ca. 300-800 €
- ggf. Kosten für eine Bankbescheinigung über das Stammkapital
- Steuerberaterkosten für die steuerliche Erstberatung: ca. 500-1.500 €
Hinzu kommt das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von mindestens 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € bei Gründung eingezahlt werden müssen.
Für junge Unternehmen kann eine UG (haftungsbeschränkt) mit geringerem Mindestkapital eine sinnvolle Alternative sein. Wir beraten Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen beider Rechtsformen.
Der Schutz Ihrer Geschäftsidee ist essentiell für den Unternehmenserfolg. Mögliche Schutzmechanismen umfassen:
- Patentanmeldung für technische Erfindungen (beim Deutschen Patent- und Markenamt)
- Gebrauchsmusterschutz für dreidimensionale Erzeugnisse
- Markenschutz für Unternehmensnamen und Logos
- Urheberrechtsschutz für kreative Werke wie Texte, Designs oder Software
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern
Wichtig ist, dass reine Geschäftsideen als solche nicht schutzfähig sind - erst ihre konkrete Ausgestaltung kann Schutzrechte begründen.
Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Entwicklung eines umfassenden Schutzrechtskonzepts, das auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
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